23. März 2017
BVS fordert Novelle des UVP-Gesetzes gegen „Salami-Taktik“ der DB Netz AG:
Die DB Netz AG teilt Verfahren zur Erhöhung der Streckenkapazität in zahlreiche kleine Abschnitte auf. Dies verschleiert die Relevanz für die Umwelt und den Lärmschutz. Das EU-Recht fordert dagegen eine Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung auch für kumulative Verfahren. Die Umsetzung in deutsches Recht steht seit zwei Jahren aus. Die BVS fordert eine Novelle des UVP-Gesetzes um den Bürgern die Umweltrelevanz der zahlreichen Teilplanungen zu eröffnen.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11499) will nun die gesetzliche Grundlage an europäische Vorgaben anpassen. Die BVS wird dies kritisch überprüfen. Mehr zum Entwurf und dem Anpassungsbedarf….
23. März 2017
Da zur gestrigen Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses im Wesentlichen nur Interessenvertreter der Eisenbahnindustrie und der Eisenbahnverkehrsunternehmen geladen waren, aber keine Umweltorganisation und/oder die Bundesvereinigung gegen
Schienenlärm e.V. (BVS), hat die BVS mit einem Beschwerdeschreiben an die Mitglieder des Verkehrsausausschusses und die Fraktionen im Bundestag vehement gegen die Nichtbeteiligung der Betroffenen in der Anhörung protestiert und eine angemessene Beteiligung der vielen Millionen Bahnanlieger an der demokratischen Willensbildung im Bundestag angemahnt.
Erstellt von L.Steininger, info[at]infoline-bahnlaerm[punkt]de
21. März 2017
Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Schienenlärmschutzgesetz (BT-Drs. 18/11287) veranstaltet der Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch, 22. März 2017, eine öffentliche Anhörung. Fünf Sachverständige werden ab 15.30 Uhr im Raum E.600 des Paul-Löbe-Hauses zu dem Entwurf Stellung nehmen, der vorsieht, mit Beginn des Netzfahrplans 2020/2021 am 13. Dezember 2020 den Einsatz lauter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz zu verbieten.
Als Experten sind neben Prof. Markus Hecht von der Technischen Universität Berlin nur Interessensvertreter der Eisenbahnindustrie (VDV, VPI, Netzwerk Europäischer Eisenbahnen und Allianz pro Schiene) geladen.
Die vom Schienenlärm betroffenen Bahnanlieger wurden nicht eingeladen.
Anders als das OVG Sachsen-Anhalt vertritt das BVerwG die Auffassung, dass das EBA nicht generell, sondern allenfalls in – praktisch so gut wie nie vorkommenden – Ausnahmefällen verpflichtet sei, zum Schutz der Anwohner vor Schienenverkehrslärm dauerhaft wirkende Geschwindigkeitsbegrenzungen für durchfahrende Züge zu erwägen:
„Geht man davon aus, dass der Behörde Betriebsregelungen als Mittel des Lärmschutzes anlässlich einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung nicht prinzipiell verwehrt sind, so kann das Eisenbahn-Bundesamt aber jedenfalls nur in Ausnahmefällen rechtlich verpflichtet sein, sie bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen; im Regelfall müssen Betriebsregelungen nicht erwogen und entsprechend in einem Planfeststellungsbeschluss auch nicht angesprochen werden.“ (Rn. 28).
Erstellt von L.Steininger, info[at]infoline-bahnlaerm[punkt]de
06. März 2017:
Das UBA hat einen neuen F+E-Bericht „Strategien zur effektiven Minderung des Schienengüterverkehrslärms“, erstellt unter Mitwirkung von Markus Hecht, Berlin, veröffentlicht:
UBA FKZ 371254100, Strategien zur effektiven Minderung des Schienengüterverkehrslärm
Die laufende Umrüstung der GG-Bremsklötze soll bis 2020 abgeschlossen sein. Die Studie untersucht technische Maßnahmen und Steuerungsinstrumente, um danach eine weitergehende Reduktion des Schienenlärms zu erreichen. Dazu werden Maßnahmen an der Infrastruktur und am rollenden Material (Lokomotiven und Waggons) näher betrachtet.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nach der Umrüstung der GG-Bremsklötze (Ziel A) die Lärmemissionen des Waggonaltbestand durch eine Vielzahl kleiner technischer Maßnahmen reduziert werden sollten (Ziel B). Parallel dazu sollten nur noch besonders lärmarme Neuwaggons (mit Scheibenbremsen und leisen Achsen und Drehgestellen) angeschafft werden (Ziel C). Ene stärker lenkendes lärmabhängiges Trassenpreissystem soll eine dafür eine ausreichende Anreizwirkung schaffen. Staatliche Subventionen sollten für die Anschaffung dieser besonders lärmarmen Waggons oder für eine „Abwrackprämie“ zur Verfügung gestellt werden. Durch ein unabhängiges Lärm-Monitoring-System, das in seiner technisches Konzeption beschrieben wird, soll die Wirkung der Maßnahmen überprüft werden.
Erstellt von L.Steininger, info[at]infoline-bahnlaerm[punkt]de
Wir verwenden Cookies, um Sie bei einem erneuten Besuch wiederzuerkennen. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Lehnen Sie das Setzen von Cookies ab, kann es sein, dass nicht alle Seiten wie gewünscht angezeigt werden.
Functional
Immer aktiv
The technical storage or access is strictly necessary for the legitimate purpose of enabling the use of a specific service explicitly requested by the subscriber or user, or for the sole purpose of carrying out the transmission of a communication over an electronic communications network.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistics
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.