Mitgliederversammlung der BVS beschließt Verfassungsbeschwerde zur Überprüfung der Gesundheitsgefährdung durch Schienenlärm

03. Oktober 2017
Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. (BVS) hielt am 3. Oktober 2017 in Frankfurt ihre ordentliche Mitgliederversammlung ab.

Mit der personellen Neubesetzung des Vorstands (neuer 1. Vorsitzender ist Dr. Armin Frühauf, Oldenburg, als 2. Vorsitzender wiedergewählt wurde Dr. Ludwig Steininger, Kirchseeon bei München, zum Kassenwart wurde Harald Steppat, Oberwesel, gewählt. Zu Beisitzern wurden gewählt: Albrecht Künstle, Herbolzheim, Dr. Christoph Thilmann, Weißenthurm und Uwe Ritterstaedt, Neuss) setzten die Mitglieder den bereits auf der letzten Mitgliederversammlung begonnenen Kurs, die Gesundheitsgefahren aus den Emissionen des gegenwärtigen Eisenbahnbetriebs auch im Interesse der Versichertengemeinschaft, der immense Folgekosten durch Krankheits- und vorzeitige Todesfälle entstehen, nachhaltig zu verfolgen und dazu auch das Mittel einer Verbandsklage einzusetzen.

Die Mitglieder stimmten mit großer Mehrheit auch für den Vorschlag der Berliner Bürgerinitiative Lichtenrade Dresdner-Bahn e.V., sich ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsschädigung durch Schienenlärm anzuschließen.

Darüber hinaus verabschiedete die Mitgliederversammlung eine Resolution, in der Parteien es neuen Bundestags aufgefordert werden, dem Schutz der Gesundheit der von Schienenlärm Betroffenen einen deutlich höheren Stellenwert einzuräumen, in dieser Periode neue Lärmgrenzwerte, die der wissenschaftlichen Erkenntnislage Rechnung tragen (z.B. WHO Night Noise Gui-delines), zu beschließen und den Bereich „Immissionen des Schienenverkehrs“ federführend beim Gesundheitsministerium anzusiedeln und nicht wie bisher beim Verkehrsministerium.