Verfassungsbeschwerde

Die BVS hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde wegen Verstoß gegen Art. 2 GG eingelegt. Die Beschwerde trägt das AZ 1BvR1160/18. Schwerpunkt der 67-seitigen Beschwerde ist der Vorwurf, dass die verfassungsrechtlich gebotene Abschätzung der Gesundheitsgefahren durch Eisenbahnbetrieb auf der Grundlage der gesetzlich vorgegebenen Berechnungsmethode nicht realitätsgerecht erfolgt. Wirklichkeit und Rechtswirklichkeit klaffen – wie beim Dieselskandal – weit auseinander. Da keine Spitzenbelastungswerte, sondern nur ein durch Zeitdauer wesentlich heruntergerechneter Mittelwert beurteilt wird. Der betroffene Bahnanlieger wacht aber nicht durch einen Mittelwert auf, sondern durch das tatsächliche Lärmereignis, welches durch hohe Spitzenwerte gekennzeichnet ist. Gerade die gesundheitlichen Auswirkungen werden in einer 38-seitigen medizinischen Auswertung der letzten 10 Jahre eindrucksvoll belegt. Hier finden Sie den Text der Verfassungsbeschwerde sowie die dazugehörige Pressemitteilung.