Maßnahmengesetz: Frist von nur einem Tag

Mit dieser heute (16.10.2019) vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verschickten Mail wird angekündigt, dass der anliegende Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetze im Verkehrsbereich (Genehmigungsbeschleunigungsgesetz GbG) nunmehr bereits am 23.10.2019 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Die angeschriebenen Verbänder werden gebeten, eine etwaige „Stellungnahme bis spätestens morgen, 17.10.2019 Dienstschluss“ zu übersenden.

Es ist eine unglaubliche  Unverschämtheit und Ausdruck obrigkeitlicher Missachtung der zur Mitwirkung an Gesetzesvorhaben aufgerufenen anerkannten Umweltverbände (Verbändebeteiligung), wenn ein Bundesministerium zu einer Stellungnahme zu einer Gesetzesvorlagen eine FRIST von nur 1 Tag gewährt. Innerhalb einer solchen Frist kann keine substantiell verantwortbare Stellungnahme erwartet werden. Offensichtlich wird das auch gar nicht; das Unterfangen ist ersichtlich eine reine überflüssige Formalie; viel  schlimmer ist die dahinter stehende Verachtung der Verbände.

Ganz abgesehen von Arroganz kann darauf hingewiesen werden, dass  die E-mail nach üblichem Büroschluss in den Abendstunden versandt wurde und im Übrigen auch Ferien sind.