DB legt ihren „Lärmschutzbericht“ 2020 vor

– viele bunte Bilder, viel Schönfärberei –

Nach § 315 HGB hat die DB AG einen Konzernlagebericht zu erstellen. Inhalt des Lageberichts ist auch die Ökologie und hier auch die Lärmreduzierung. Der Lärmschutzbericht 2020 findet sich inhaltlich in Teilen des Konzernlageberichtes 2020 wieder.

Der Lärmschutzbericht – Stand April 2021 – wirbt mit dem Slogan  „ Immer Leiser – für die Menschen“ ; das Titelbild  zeigt  ein junges Frauengesicht in nachdenkender Pose und assoziiert damit  die Besorgnis  unserer Jugend um ihre Zukunft, die nun in dem aktuellen Urteil des BVerfG zum Klimaschutzgesetz ihren  HYPE gefunden hat; „fridays for future“ lässt grüßen. Der Inhalt bleibt im Genre des bunten Werbeprospektes, er schönt und verschleiert aber die Realität:

  • unerwähnt bleibt die skandalöse und grob rechtswidrige Aussetzung des Schienenlärmschutzgesetzes durch Bundesverkehrsminister Scheuer (Verstöße gegen das Gesetz werden bis Ende 2021 nicht geahndet; ein nicht hinzunehmender Affront gegen den Bundestag)
  • unerträglich ist das zeitlich gesetzte Lärmschutzziel: das Jahr 2050 ! Da wird das Klima eher gerettet werden, als die akut geschädigte Gesundheit der Bahnanlieger.
  • unbewiesen ist die Behauptung, der Bahnlärm sei gegenüber 2000 (S. 7) um die Hälfte reduziert – „halbiert“, das verspricht den Bahnanliegern „halb so laut“.
  • Erstaunlich ist, dass die DB im Lärmschutzbericht das Jahr 2000 als Referenzdatum angibt, während das BMVI in einer Antwort vom 04.05.2020 auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag das Jahr 2008 anführt. (Antwort auf Frage 12) siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918906.pdf
  • Völlig unzureichend ist die Erläuterung, wie die „Halbierung des Bahnlärms“ – Minderung von 10 Dezibel – im Vergleichszeitraum belegt wird: Gemessen oder berechnet? Nach welchen Kriterien? Im Durchschnitt über ganz Deutschland (inklusive aller wenig befahrenen Nebenstrecken) oder an den neuralgischen Hauptstrecken des Güterverkehrs? Nur Güterzüge oder auch alle Personenzüge des Personennahverkehrs und Fernverkehrs? Tag- und Nachtverkehr zusammen?

Kluge Rechner mögen uns das vormachen können, mit der Realität hat das gar nichts zu tun, wie jeder weiß, der an der Strecke wohnt:

  • Immer noch wird gerechnet statt gemessen,
  • wo gemessen wird, wird „umgerechnet“,
  • Spitzenpegel werden in Dauerschallpegel nivelliert; Schienenlärm wird anders bewertet als Fluglärm. All das hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun; kein Mensch wacht von einem theoretisch Mittelungspegel auf, sondern von dem konkreten Lärm und Erschütterungsereignis des konkret vorbeifahrenden Zuges
  • und dieses Ereignis wird schon durch eine einzige Flachstelle an einem mit „Flüsterbremsen“ ausgestatteten Waggon umso schlimmer empfunden:
  • Ein faules Ei verdirbt den Brei“

Aber lesen Sie selbst: DB_Laermschutzbericht_2020.pdf (deutschebahn.com)