Kategorie: Aktuelles

Aktuelle Informationen

BVerwG, U. v. 17.11.2016, 3 C 5.15 : Betriebsregelnde Maßnahmen in einem eisenbahnrechtlichen PFB nur im Ausnahmefall möglich

08. März 2017:
Nachdem das BVerwG in seinem Beschluss vom 11.03.2015, Az. 3 B 4.15,  der Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben hatte, hat das BVerwG nun auf die Revisionen des EBA und der DB Netz AG das Urteil des OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 17.07.2014, Az. 1 K 17/13 (Knoten Magdeburg, 2. Ausbaustufe, Planungsabschnitt 1, Neubau einer Eisenbahnüberführung über die Ehle) geändert. Das BVerwG hat nun die Begründung zu seinem Urteil vom 17.11.2016, Az. 3 C 5.15, veröffentlicht.

Anders als das OVG Sachsen-Anhalt vertritt das BVerwG die Auffassung, dass das EBA nicht generell, sondern allenfalls in – praktisch so gut wie nie vorkommenden – Ausnahmefällen verpflichtet sei, zum Schutz der Anwohner vor Schienenverkehrslärm dauerhaft wirkende Geschwindigkeitsbegrenzungen für durchfahrende Züge zu erwägen:

„Geht man davon aus, dass der Behörde Betriebsregelungen als Mittel des Lärmschutzes anlässlich einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung nicht prinzipiell verwehrt sind, so kann das Eisenbahn-Bundesamt aber jedenfalls nur in Ausnahmefällen rechtlich verpflichtet sein, sie bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen; im Regelfall müssen Betriebsregelungen nicht erwogen und entsprechend in einem Planfeststellungsbeschluss auch nicht angesprochen werden.“ (Rn. 28).

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Neuer UBA-Bericht: Strategien zur effektiven Minderung des Schienengüterverkehrslärm

06. März 2017:
Das UBA hat einen neuen F+E-Bericht „Strategien zur effektiven Minderung des Schienengüterverkehrslärms“, erstellt unter Mitwirkung von Markus Hecht, Berlin, veröffentlicht:
UBA FKZ 371254100, Strategien zur effektiven Minderung des Schienengüterverkehrslärm

Die laufende Umrüstung der GG-Bremsklötze soll bis 2020 abgeschlossen sein. Die Studie untersucht technische Maßnahmen und Steuerungsinstrumente, um danach eine weitergehende Reduktion des Schienenlärms zu erreichen. Dazu werden Maßnahmen an der Infrastruktur und am rollenden Material (Lokomotiven und Waggons) näher betrachtet.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nach der Umrüstung der GG-Bremsklötze (Ziel A)  die Lärmemissionen des Waggonaltbestand durch eine Vielzahl kleiner technischer Maßnahmen reduziert werden sollten (Ziel B). Parallel dazu sollten nur noch besonders lärmarme Neuwaggons (mit Scheibenbremsen und leisen Achsen und Drehgestellen) angeschafft werden (Ziel C). Ene stärker lenkendes lärmabhängiges Trassenpreissystem  soll eine dafür eine ausreichende Anreizwirkung schaffen. Staatliche Subventionen sollten für die Anschaffung dieser besonders lärmarmen Waggons oder für eine „Abwrackprämie“ zur Verfügung gestellt werden. Durch ein unabhängiges Lärm-Monitoring-System, das in seiner technisches Konzeption beschrieben wird, soll die Wirkung der Maßnahmen überprüft werden.

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BVerwG fällt Grundsatzurteile zur Verpflichtung von Bahngesellschaften zur Herausgabe von Umweltinformationen

23. Februar 2017:
Das BVerwG hat am 23.2.2017 in zwei Verfahren der Stadt Fürth mehrere, bisher ungeklärte Rechtsfragen zum Zugang zu Umweltinformationen beantwortet und nach einer 6jährigen Verfahrensdauer über das VG Berlin und das OVB Berlin-Brandenburg, die beide bereits gegen die DB entschieden hatten, bejaht, dass die DB AG und ihre Töchter informationspflichtige Stellen nach dem UIG sind.

Pressemitteilung der RAe Baumann, Würzburg

Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 28.01.2015, OVG 12 B 13.13
VG Berlin, U. v. 05.11.2012, 2 K 167.11

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Gesetzentwurf zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen wurde dem Bundestag zur Abstimmung zugeleitet

22. Februar 2017:
Nachdem der Bundesrat dem Entwurf des „GG-Verbotsgesetzes“ (Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen – Schienenlärmschutzgesetz) in seiner 953. Sitzung am 10. Februar 2017 im Wesentlichen zugestimmt hatte, hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf jetzt dem Bundestag zur Verabschiedung zugeleitet.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811287.pdf

Die Bundesregierung antwortete in ihrer Stellungnahme auf die Änderungsvorschläge des Bundesrats. Materiell wurde nur geändert, dass „Anschlussbahnen“ (gemeint sind damit Gleise auf Betriebsgrundstücken und Ein/Ausfahrgleise) nunmehr aus dem Geltungsbereich ausgenommen des „GG-Verbotsgesetzes“, weil diese von der TA Lärm erfasst werdenund die TA Lärm bereits betriebsregelnde Maßnahmen ermöglicht. Zusätzlich stimmte die Bundesregierung einer jährlichen Veröffentlichtung der Überprüfungsergebnisse des EBA zu.

Zu der vom Bundesrat eingeforderten Evaluierung der 50%-GG-Umrüstrate und den in der GroKo-Vereinbarung zugesagten Betriebsbeschränkungen bei Verfehlen des Umrüstziels schreibt die Bundesregierung:
„Die Evaluierung der Umrüstung im Sinne des Koalitionsvertrags wird vorbereitet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeitet derzeit einen Verordnungsentwurf für den Fall, dass der Umrüstungsstand im Jahr 2016 als unbefriedigend bewertet wird. Am 21.02.2017 werden die Wagenhalter über den Stand der Vorbereitungen zur Evaluierung der Umrüstung informiert.“

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Erstmals biochemische Kausalität zwischen Fluglärm und Bluthochdruck nachgewiesen

17. Februar 2017:
Die bekannte Mainer Arbeitsgruppe um den Kardiologen Prof. Thomas
Münzel hat jetzt im Tierversuch die biochemischen Mechanismen, die zum lärmbedingten Bluthochdruck führen, aufgeklärt. Die aktuelle Publikation im European Heart Journal

https://doi.org/10.1093/eurheartj/ehx081
http://www.uni-mainz.de/presse/77725.php
http://www.zeit.de/news/2017-02/17/wissenschaft-studie-fluglaerm-erhoeht-spiegel-an-stresshormonen-17174802
http://www.metropolnews.info/mp237334/mainz-durchbruch-bei-laermforschung

beschreibt die Ergebnisse tierexperimenteller Untersuchungen, bei denen Mäuse durch hohe Pegel Fluglärm belastet wurden und wie und welche biochemischen Mechanismen zu den Gefäßschäden führen, die in der Folge zu Bluthochdruck führen.

Damit gelang es erstmals, die biochemische Kausalität zwischen Fluglärm und Bluthochdruck nachzuweisen – ein „missing link“, das auch rechtlich von erheblicher Bedeutung ist und dessen Schließen von den Studienteilnehmern als Durchbruch in der Lärm(wirkungs)forschung bewertet wird. Bereits in naher Zukunft wollen die Mediziner mit den gleichen Methoden auch die Wirkung von Straßen- und Bahnlärm untersuchen.

Erstellt von L.Steininger, info[at]infoline-bahnlaerm[punkt]de