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„Bahnlärm-Gutachter endlich unfehlbar“ Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.10.2020 wird von Dr. Armin Frühauf und Dr. Christian Nocke aus juristischer und schalltechnischer Sicht kommentiert und kritisiert. Erschienen in der Zeitschrift Lärmbekämpfung.

Kumulierende Ausbauvorhaben erfordern Gesamt-UVP

Lärm von abgestellten Zügen

Umweltverträglichkeitsprüfung – auch die Methodik und Ergebnisse einer Vorprüfung müssen dokumentiert werden

Schienenbonus ohne Ende ?