Anhörungsrüge
Zu der nun vorliegenden Urteilsbegründung BVerwG 7 A 9.19 vom 15.10.2020 wird gerügt, dass der erkennende Senat die prozessualen Grundrechte der Kläger auf ein faires Verfahren, auf „Waffengleichheit“ und rechtliches Gehör verletzt und dadurch gegen die rechtsstaatlichen Garantien nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art 20 Abs. 3 und Art 103 GG verstoßen hat. Die Rüge ist hier abrufbar.
Kommende wahlen
Zu den am 14. März 2021 stattfindenden Wahlen in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz sind hier ein Muster eines Wahlprüfsteins sowie die in 2018 von der Parlamentsgruppe Bahnlärm aufgestellten Kernforderungen für eine leisere Bahn abrufbar.