Spenden

Die BVS engagiert sich auf politischer, fachlicher und rechtlicher Ebene für ihre vielen Mitglieder, aber auch für alle anderen Anlieger von Eisenbahnstrecken. Das alles kostet leider viel Geld: Reisekosten für Gespräche mit Stakeholdern und Mandatsträgern sowie die Teilnahme an politischen und Fachveranstaltungen müssen bezahlt werden, Informationsmaterialien müssen erstellt und gedruckt werden, Kosten für Telefon, Internetserver und die sonstige Verwaltung müssen gedeckt werden, Gutachten in Auftrag gegeben werden, rechtliche Beratung bezahlt werden.

Die BVS nimmt keine Sponsorengelder von Verbänden oder Unternehmen aus dem Eisenbahnsektor an, um unabhängig und allein im Interesse der vielen Menschen, deren Leben durch Bahnlärm und andere Emissionen und Gefahren aus dem Schienenverkehr negativ beeinträchtigt wird, handeln zu können.

Damit die BVS ihre weithin anerkannte Arbeit für die Bahnanlieger fortsetzen kann, sind wir auch auf Ihre Spende angewiesen.

Darum bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Mit Ihrer – kleinen oder auch größeren Spende – helfen Sie mit, dass die BVS ihre vielfältige Arbeit fortsetzen kann oder ihre Aktivitäten gar noch ausweiten kann.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, der BVS eine Spende zukommen zu lassen:

Überweisen Sie uns einen frei wählbaren Betrag auf folgendes Konto:
Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.
Sparkasse Koblenz
IBAN DE04 5705 0120 0000 2331 06
BIC MALADE51KOB

Falls Sie uns regelmäßig mit einem Geldbetrag unterstützen wollen, können Sie uns eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto erteilen. Wir haben Ihnen dazu eine Einzugsermächtigung vorbereitet. Drucken Sie dazu das Formular für die Einzugsermächtigung aus, füllen Sie es aus, unterschreiben es und schicken es uns entweder postalisch an
Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
oder eingescannt an die Email-Adresse kontakt[at]bvschiene.de .

Recht herzlichen Dank für Ihre Unterstützung unserer Arbeit!

Steuerrechtlicher Hinweis:

Zuständiges Finanzamt ist das Finanzamt für Körperschaften 1, Breitschneider Str. 5 in 14057 Berlin – Steuernummer 27/657/54592.

Die BVS ist berechtigt, für Zwecke des Umweltschutzes Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen. Bis 200.- € reicht Ihr Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt unter Bezug auf den Feststellungsbescheid FA f. Körperschaften 1 Berlin Steuernummer 27/657/54592  vom 23.1.2023 aus. .

Bei höheren Spenden erhalten Sie eine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster.